Beitragsberechnung Private Krankenversicherung

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Beitragsberechnung Private Krankenversicherung

In der Privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag entscheidend von der Leistung (Umfang Versicherungsschutz, Selbstbeiteiligung) und den versicherungsrelevanten Eigenschaften der versicherten Person ab.

Besonders wichtig für die Berechnung des Beitrages sind das Eintrittsalter, das Geschlecht und eventuelle zuschlagspflichtige Vorerkrankungen.
Das Einkommen spielt dagegen keine Rolle.

Individuelle Tarife: Grundversorgung und Extras
Die personenindividuellen Eigenschaften eines Versicherten stehen fest, so dass dadurch die Beitragshöhe vom Versicherungsnehmer nicht beeinflusst werden kann. Der Beitrag kann dagegen durch die Wahl oder den Verzicht auf Sonderleistungen beeinflusst werden.

Bei den meisten Gesellschaften gibt es einen Grundtarif für die ärztliche Grundversorgung und Zuschläge für Sonderleistungen. Aus diesen beiden Faktoren berechnet sich der Beitrag. Meistens liegt man mit einem gutem Basispaket dennoch unter dem Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sparen durch Selbstbeteiligung
Bekannt ist die Selbstbeteilgung von der Autoversicherung. Diese gibt es in anderer Form auch bei der PkV. Durch die Übernahme einer bestimmten jährlichen Summe von Gesundheitskosten (z.B. kleinere Arzt- und Medikamentenkosten) durch den Versicherungsnehmer, können seine Beiträge erheblich reduziert werden.

Versicherer belohnen kostenbewußtes Verhalten, zum Beispiel die Übernahme eines Selbstbehaltes: Wenn der/die Versicherte bereit ist, einen Teil der Kosten selbst zu tragen, wird der Beitrag erheblich reduziert. Meist ist der Selbstbehalt als Summe festgelegt, Sie zahlen also zum Beispiel die ersten 500 € pro Jahr selbst, danach leistet dann der Versicherer.

Prozentuale Selbstbehalte
hier wird ein prozentualer Anteil vereinbart, den der Versicherungsnehmer immer übernimmt.

Fixe Selbstbehalte

hier wird eine fester jährlicher Betrag vereinbart, bis zu dessen Höhe die Kosten vom Versicherungsnehmer übernommen werden.

Oft ist ein Selbstbehalt preislich sinnvoll, bei Angestellten sollte er eher niedriger als bei Selbständigen angesetzt werden.

Beitragsrückerstattung
Oft belohnt der Versicherer die Kunden, die keine Leistungen eingereicht haben, mit einer Beitragsrückerstattung oder Beitragsreduzierung.

Aus diesem Grund kann es sich lohnen, bestimmte Rechnungen überhaupt nicht einzureichen.

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