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Beitragsberechnung Private Krankenversicherung
In der Privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag
entscheidend von der Leistung (Umfang Versicherungsschutz,
Selbstbeiteiligung) und den versicherungsrelevanten Eigenschaften
der versicherten Person ab.
Besonders wichtig für die Berechnung des Beitrages
sind das Eintrittsalter, das Geschlecht und eventuelle zuschlagspflichtige
Vorerkrankungen.
Das Einkommen spielt dagegen keine Rolle.
Individuelle Tarife: Grundversorgung
und Extras
Die personenindividuellen Eigenschaften eines Versicherten
stehen fest, so dass dadurch die Beitragshöhe vom Versicherungsnehmer
nicht beeinflusst werden kann. Der Beitrag kann dagegen
durch die Wahl oder den Verzicht auf Sonderleistungen beeinflusst
werden.
Bei den meisten Gesellschaften gibt es einen Grundtarif
für die ärztliche Grundversorgung und Zuschläge
für Sonderleistungen. Aus diesen beiden Faktoren berechnet
sich der Beitrag. Meistens liegt man mit einem gutem Basispaket
dennoch unter dem Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sparen durch Selbstbeteiligung
Bekannt ist die Selbstbeteilgung von der Autoversicherung.
Diese gibt es in anderer Form auch bei der PkV. Durch die
Übernahme einer bestimmten jährlichen Summe von
Gesundheitskosten (z.B. kleinere Arzt- und Medikamentenkosten)
durch den Versicherungsnehmer, können seine Beiträge
erheblich reduziert werden.
Versicherer belohnen kostenbewußtes Verhalten, zum
Beispiel die Übernahme eines Selbstbehaltes: Wenn der/die
Versicherte bereit ist, einen Teil der Kosten selbst zu
tragen, wird der Beitrag erheblich reduziert. Meist ist
der Selbstbehalt als Summe festgelegt, Sie zahlen also zum
Beispiel die ersten 500 € pro Jahr selbst, danach leistet
dann der Versicherer.
Prozentuale Selbstbehalte
hier wird ein prozentualer Anteil vereinbart, den der Versicherungsnehmer
immer übernimmt.
Fixe Selbstbehalte
hier wird eine fester jährlicher Betrag vereinbart,
bis zu dessen Höhe die Kosten vom Versicherungsnehmer
übernommen werden.
Oft ist ein Selbstbehalt preislich sinnvoll, bei Angestellten
sollte er eher niedriger als bei Selbständigen angesetzt
werden.
Beitragsrückerstattung
Oft belohnt der Versicherer die Kunden, die keine Leistungen
eingereicht haben, mit einer Beitragsrückerstattung
oder Beitragsreduzierung.
Aus diesem Grund kann es sich lohnen, bestimmte Rechnungen
überhaupt nicht einzureichen.
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